Gesetzliche Regelungen zur Nebentätigkeit
Bährle, R- J. · Ergotherapie & Rehabilitation · 2024 · Heft 1 · S. 30 bis 32
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nebentätigkeiten sind Arbeitnehmern grundsätzlich erlaubt, wenn und solange sie damit nicht ihre Pflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis verletzen. Hauptbeschäftigung wird dabei als die Tätigkeit verstanden, auf der in finanzieller oder zeitlicher Hinsicht der Schwerpunkt der Beschäftigung liegt. Nebentätigkeit hingegen ist jegliche entgeltliche Tätigkeit neben der Beschäftigung im Hauptbeschäftigungs-/Hauptarbeitsverhältnis, der eine Person bei einem anderen Arbeitgeber/Auftraggeber in selbstständiger oder nicht selbstständiger Art nachgeht. Bei demselben Arbeitgeber ist dies nur nicht selbstständig möglich. F…