CareLit Fachartikel
Kündigung – Kleinbetriebsklausel – öffentliche Verwaltung
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 11 · S. 1 bis 6
Dokument
306805
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze 1. Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die denselben Arbeitgeber haben, müssen nicht zwingend einer einheitlichen Verwaltung i. S. d. § 23 Abs. 1 KSchG angehören. 2. Der in § 1 Abs. 2 Nr. 2 KSchG und § 23 Abs. 1 KSchG verwendete Begriff der Verwaltung stellt auf organisatorische Einheiten der Exekutive ab. 3. Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, den Arbeitnehmerbegriff der Kleinbetriebsklausel auf Beamte und Richter auszudehnen.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
ARBEITGEBER
ENTSCHEIDUNG
HAND
ZUSAMMENARBEIT
ARBEITSRECHT
ARBEITSVERTRAG
Arbeitsverhältnis
Berlin
Zeitschrift für Tarifrecht