CareLit Fachartikel
Rückzahlung von Studienkosten bei Eigenkündigung
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 11 · S. 1 bis 7
Dokument
306806
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Rückzahlung von Studienkosten in jedem Fall einer ohne wichtigen Grund ausgesprochenen Eigenkündigung vorsieht, ohne solche Kündigungen des Arbeitnehmers auszunehmen, zu der er durch Gründe in der Sphäre des Arbeitgebers veranlasst oder mitveranlasst wird, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
RICHTLINIE
ARBEITGEBER
AUSBILDUNG
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
RHEINLAND-PFALZ
ZEIT
INFORMATIK
HÖHE
HÄRTE
SCHREIBEN
ZIELE
ARBEITSVERHÄLTNIS