CareLit Fachartikel
Freigestelltes Betriebsratsmitglied – Zuschlagsansprüche
Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 11 · S. 1 bis 5
Dokument
306809
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Ein nach § 38 BetrVG freigestelltes Betriebsratsmitglied hat nur dann Anspruch auf Zuschläge wegen Nacht-, Sonntagsoder Feiertagsarbeit sowie auf eine Rufbereitschaftspauschale, wenn er die Betriebsratsarbeit auch unter den erschwerten Bedingungen erbringt. Führt er die Betriebsratstätigkeiten hingegen ausschließlich zu üblichen Bürozeiten von Montag bis Freitag aus, stehen ihm die Zulagen nicht zu, auch wenn er vor der Freistellung entsprechend gearbeitet und Zuschläge erhalten hat.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
ENTSCHEIDUNG
VERBOT
WAHRNEHMUNG
ARBEITSVERTRAG
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSLEISTUNG
ES
ZEIT
Zeitschrift für Tarifrecht