CareLit Fachartikel

Freigestelltes Betriebsratsmitglied – Zuschlagsansprüche

Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 11 · S. 1 bis 5

Dokument
306809
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2023
Jahrgang 37
Seiten
1 bis 5
Erschienen: 2024-01-15 08:23:24
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Ein nach § 38 BetrVG freigestelltes Betriebsratsmitglied hat nur dann Anspruch auf Zuschläge wegen Nacht-, Sonntagsoder Feiertagsarbeit sowie auf eine Rufbereitschaftspauschale, wenn er die Betriebsratsarbeit auch unter den erschwerten Bedingungen erbringt. Führt er die Betriebsratstätigkeiten hingegen ausschließlich zu üblichen Bürozeiten von Montag bis Freitag aus, stehen ihm die Zulagen nicht zu, auch wenn er vor der Freistellung entsprechend gearbeitet und Zuschläge erhalten hat.

Schlagworte

ARBEITSZEIT SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG VERBOT WAHRNEHMUNG ARBEITSVERTRAG RECHTSPRECHUNG HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG ES ZEIT Zeitschrift für Tarifrecht