CareLit Fachartikel
Eingruppierung einer Sachgebietsleiterin – korrigierende Rückgruppierung – Darlegungsund Beweislast
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 11 · S. 1 bis 10
Dokument
306816
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Das für eine Eingruppierungsfeststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum besteht nicht, wenn die Klägerin für diesen unstreitig keine höhere Vergütung verlangen kann und sich auch im Übrigen aus der Feststellung keine gegenwärtigen rechtlichen Vorteile ergeben können, über die zwischen den Parteien Streit besteht (Rn. 13).
Schlagworte
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
EINGRUPPIERUNG
ANFORDERUNG
LEITUNG
URTEIL
ARBEITSORGANISATION
ARBEITSPLATZ
BAT
RECHTSPRECHUNG
VERTRAUEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
SCHREIBEN
ES
ARBEITSLEISTUNG