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Eingruppierung einer Sachgebietsleiterin – korrigierende Rückgruppierung – Darlegungsund Beweislast

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 11 · S. 1 bis 10

Dokument
306816
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 11 / 2023
Jahrgang 37
Seiten
1 bis 10
Erschienen: 2024-01-15 08:23:24
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Das für eine Eingruppierungsfeststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum besteht nicht, wenn die Klägerin für diesen unstreitig keine höhere Vergütung verlangen kann und sich auch im Übrigen aus der Feststellung keine gegenwärtigen rechtlichen Vorteile ergeben können, über die zwischen den Parteien Streit besteht (Rn. 13).

Schlagworte

SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT EINGRUPPIERUNG ANFORDERUNG LEITUNG URTEIL ARBEITSORGANISATION ARBEITSPLATZ BAT RECHTSPRECHUNG VERTRAUEN ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT SCHREIBEN ES ARBEITSLEISTUNG