CareLit Fachartikel
Klassifizierung von Medizinprodukt-Software
N.N. · MedizinProdukte Recht · 2023 · Heft 6 · S. 1 bis 6
Dokument
306855
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Als neue Klassifizierungsregel ist in Anhang VIII, Kapitel III unter Ziffer 6.3 vielmehr die „Regel 11“ mit deutlichen Verschärfungen eingefügt worden. Dies mag zur Folge haben, dass die allermeisten digitalen Medizinprodukte höher klassifiziert werden müssen, als dies bislang unter der Richtlinie der Fall war, ist aber kein Grund, die Verordnung enger bzw. gegen ihren klaren Wortlaut auszulegen. Der Wortlaut der Verordnung verlangt gerade nicht, dass die Software selbst Diagnosen erstellt oder Informationen generiert, produziert, hervorbringt oder herstellt.
Schlagworte
ABMAHNUNG
MEDIZINPRODUKT
INFORMATION
LEITLINIE
SICHERHEIT
DIGITAL
ERLASS
RICHTLINIE
RISIKO
SOFTWARE
ES
VERSICHERUNG
DERMATOLOGIE
NACHSORGE
PATIENTEN
PRAXIS