Desinfektionsmittel zur Anwendung in dentalen Behandlungseinheiten – Medizinprodukt, Biozidprodukt oder beides?
N.N. · MedizinProdukte Recht · 2023 · Heft 6 · S. 1 bis 9
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Die Biozidverordnung (EU) 528/2012 gilt nicht für Medizinprodukte. Produkte, die insgesamt unter den Anwendungsbereich des Medizinprodukterechts fallen, sind von der Anwendung der biozidrechtlichen Vorschriften und der damit verbundenen Kennzeichnungspflichten ausgenommen. 2. Zwar wird diese Bereichsausnahme für den Ausnahmefall wieder zurückgenommen, falls ein Produkt auch zur Verwendung von Zwecken gedacht ist, die aus dem Anwendungsbereich des Medizinprodukterechts herausfallen würden und nicht vom Anwendungsbereich des Medizinprodukterechts abgedeckt sind, vgl. Art. 2 Abs. 2 S. 2 der VO…