CareLit Fachartikel

Verfahrensregelung zu Änderungen der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission nach § 12 Abs. 2 Ziffer 13 der Satzung des Deutschen Caritasverbandes (Stand 12. Oktober 2023)

N.N. · Neue Caritas · 2024 · Heft 1 · S. 40 bis 41

Dokument
306994
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 125
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2024-01-18 10:19:46
ISSN
1438-7832
DOI

Zusammenfassung

Grundsätze: Nach § 12 Abs. 2 Ziffer 13 der Satzung des Deutschen Caritasverbandes werden die Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission und deren Änderungen durch die Delegiertenversammlung beschlossen. Nach Artikel 7 Abs. 1 Satz 2 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse kommen Rechtsnormen über den Inhalt der Arbeitsverhältnisse in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes zustande durch Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission, die mit Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeber und der Mitarbeiter paritätisch besetzt sind.

Schlagworte

ARBEITSGRUPPE GRUPPE BERATUNG DOKUMENTATION TENS PERSONEN KONSENS Neue Caritas