CareLit Fachartikel
Zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall während der häuslichen Quarantäne
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2024 · Heft 1 · S. 15 bis 25
Dokument
307028
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
eitsätze des Gerichts: 1. Ist der Arbeitnehmer an einer SARS-CoV-2-Infektion erkrankt und deshalb arbeitsunfähig geschrieben, hat er für die Dauer von sechs Wochen nach § 3 Abs. 1 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auch wenn zeitgleich eine behördliche Absonderungsanordnung nach den §§ 28 ff. IfSG getroffen worden ist. Der öffentlich-rechtliche Entschädigungsanspruch gemäß § 56 IfSG ist gegenüber dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß §3 EFZG subsidiär.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ZEIT
ARBEITGEBER
IMPFUNG
KRANKHEIT
NORM
RISIKO
RECHTSPRECHUNG
PFLEGERECHT
QUARANTÄNE
ES
BESCHEINIGUNG
ARBEITSLEISTUNG
PERSONEN
INTENTION
HÖHE