CareLit Fachartikel
Kein Recht auf Nichterreichbarkeit?
Sausen, P. · Altenheim · 2024 · Heft 2 · S. 30 bis 31
Dokument
307095
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Dienstbeginn gemäß Dienstplan kann Mitarbeitenden vom Arbeitgeber auch während der Freizeit per SMS mitgeteilt werden. Dass der Mitarbeitende solche Weisungen zur Lage der Arbeitszeit während seiner Freizeit zur Kenntnis nimmt, ist zumutbar und stellt keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes dar.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
ARBEITNEHMER
MITARBEITER
ZEIT
ABMAHNUNG
ARBEITSRECHT
ARBEITER
SCHLESWIG-HOLSTEIN
ARBEIT
ARBEITSLEISTUNG
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
Altenheim