CareLit Fachartikel
»Die Ärzte dürfen die Verordnungen nicht direkt an die Apotheke mailen.«
Schaft, T. · Altenpflege · 2024 · Heft 2 · S. 8 bis 9
Dokument
307121
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das sogenannte E-Rezept ist seit dem 1. Januar Pflicht. Noch gibt es viele Unsicherheiten bei der Nutzung. Ausnahmen gelten unter anderem für Pflegeheime, da diese in der Regel noch nicht an die Telematik-Infrastruktur (TI) angebunden sind. Altenpflege hat beim Landesapothekerverband Niedersachsen nachgefragt, was Heime jetzt beachten müssen.
Schlagworte
APOTHEKE
GEWALT
KRANKENHAUS
LANGZEITPFLEGE
NIEDERSACHSEN
PFLEGE
PFLEGEARBEIT
SICHERHEIT
ZUSAMMENARBEIT
Altenpflege
Ärzte
Berlin
Berufe
Pflegekammer