CareLit Fachartikel

»Die Ärzte dürfen die Verordnungen nicht direkt an die Apotheke mailen.«

Schaft, T. · Altenpflege · 2024 · Heft 2 · S. 8 bis 9

Dokument
307121
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege
Autor:innen
Schaft, T.
Ausgabe
Heft 2 / 2024
Jahrgang 20
Seiten
8 bis 9
Erschienen: 2024-02-22 01:14:55
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Das sogenannte E-Rezept ist seit dem 1. Januar Pflicht. Noch gibt es viele Unsicherheiten bei der Nutzung. Ausnahmen gelten unter anderem für Pflegeheime, da diese in der Regel noch nicht an die Telematik-Infrastruktur (TI) angebunden sind. Altenpflege hat beim Landesapothekerverband Niedersachsen nachgefragt, was Heime jetzt beachten müssen.

Schlagworte

APOTHEKE GEWALT KRANKENHAUS LANGZEITPFLEGE NIEDERSACHSEN PFLEGE PFLEGEARBEIT SICHERHEIT ZUSAMMENARBEIT Altenpflege Ärzte Berlin Berufe Pflegekammer