CareLit Fachartikel
"Arbeitsanweisungen müssen auch im Freien zur Kenntnis genommen werden."
Bierther, S. · Altenpflege · 2024 · Heft 2 · S. 16 bis 17
Dokument
307125
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wie weit geht das Recht auf Unerreichbarkeit und muss der Arbeitnehmer auch in seiner Freizeit Dienstanweisungen zur Kenntnis nehmen? Diese Frage beschäftigte zuletzt verschiedene Gerichte. Das Bundesarbeitsgericht hat nun Fakten geschaffen.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
BAYERN
LESEN
ALTENPFLEGE
PFLEGE
RECHT
ZEIT
AUSFALLZEITEN
DIENSTANWEISUNGEN
ES
ARBEITSLEISTUNG
ESSEN
MENSCHEN
BEVÖLKERUNG