Die neue Begutachtungsrichtlinie: Die vorzulegenden Unterlagen
Prof. Richter, R. · Häusliche Pflege · 2024 · Heft 2 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der neu durch das PUEG gefasste § 18 Abs. 1 Satz 4 SGB XI forderte den Medizinischen Dienst Bund im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen auf, in den Begutachtungs-Richtlinien bis spätestens zum 31. Oktober 2023 festzulegen, welche Unterlagen zwingend zur Beauftragung der Feststellung von Pflegebedürftigkeit erforderlich sind. Da § 18c Abs. 6 Satz 1 SGB XI regelt, dass die gesetzliche Frist für die Prüfung des Pflegegrades unterbrochen wird, bis die vom versicherten Antragsteller/von der Antragstellerin geforderten Unterlagen bei der Pflegekasse eingegangen sind, und so nicht die wöchentliche Str…