CareLit Fachartikel

Auch Duschen zählt als Arbeitszeit.

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2024 · Heft 1 · S. 42 bis 43

Dokument
307417
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 20
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2024-02-22 01:14:55
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Wenn der Chef das Umkleiden im Betrieb anordnet, macht er das zur arbeitsvertraglichen Pflicht. Für die dafür aufgewendete Zeit muss er deshalb bezahlen. Das stellte das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem Urteil klar.

Schlagworte

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