CareLit Fachartikel
Auch Duschen zählt als Arbeitszeit.
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2024 · Heft 1 · S. 42 bis 43
Dokument
307417
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn der Chef das Umkleiden im Betrieb anordnet, macht er das zur arbeitsvertraglichen Pflicht. Für die dafür aufgewendete Zeit muss er deshalb bezahlen. Das stellte das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem Urteil klar.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ZEIT
GERICHT
ARBEITSPLATZ
ARBEITSZEIT
URTEIL
BERLIN
PFORTE
TRAINING
Arbeit
Arbeitsschutz
Arbeitnehmer
Sicherheitsbeauftragter