CareLit Fachartikel
Neues Meldeportal für Unfallanzeigen. Was ändert sich?
Dr. Hensiek, J. · Sicherheitsbeauftragter · 2024 · Heft 1 · S. 10 bis 13
Dokument
307420
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2024 werden digitale Unfallanzeigen an die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger über ein neues Meldesystem abgewickelt. Ab 2028 wird die Meldung über dieses Portal sogar verpflichtend. Welche weiteren Fristen müssen Unternehmen beachten, welche neuen Meldeinhalte gibt es, wie werden Meldungen durchgeführt und wann sollten Unternehmen vollständig auf die Digitalanzeige umstellen?
Schlagworte
ARBEITGEBER
UNFALL
UNTERNEHMEN
UNFALLVERSICHERUNG
DIGITAL
SICHERHEIT
SOFTWARE
VERLETZUNG
ZEIT
ÄRZTE
VERSICHERUNGSSCHUTZ
BEVOLLMÄCHTIGTER
STAUB
STRAHLUNG
LÖSUNGEN
REANIMATION