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Neues Meldeportal für Unfallanzeigen. Was ändert sich?

Dr. Hensiek, J. · Sicherheitsbeauftragter · 2024 · Heft 1 · S. 10 bis 13

Dokument
307420
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Dr. Hensiek, J.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 20
Seiten
10 bis 13
Erschienen: 2024-02-22 01:14:55
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Seit dem 1. Januar 2024 werden digitale Unfallanzeigen an die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger über ein neues Meldesystem abgewickelt. Ab 2028 wird die Meldung über dieses Portal sogar verpflichtend. Welche weiteren Fristen müssen Unternehmen beachten, welche neuen Meldeinhalte gibt es, wie werden Meldungen durchgeführt und wann sollten Unternehmen vollständig auf die Digitalanzeige umstellen?

Schlagworte

ARBEITGEBER UNFALL UNTERNEHMEN UNFALLVERSICHERUNG DIGITAL SICHERHEIT SOFTWARE VERLETZUNG ZEIT ÄRZTE VERSICHERUNGSSCHUTZ BEVOLLMÄCHTIGTER STAUB STRAHLUNG LÖSUNGEN REANIMATION