Sicherstellungszuschläge für Kindermedizin
N.N. · Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement · 2020 · Heft 6 · S. 272 bis 272
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Anfang Oktober entschieden, dass künftig in strukturschwachen Gebieten auch Krankenhäuser mit Fachabteilungen für Kinderund Jugendmedizin einen Sicherstellungszuschlag erhalten. Der Fachbereich Kindermedizin gehört damit künftig zum Basisangebot von Kliniken, der in strukturschwachen Regionen für eine optimale Versorgung vorgehalten werden soll. Damit hat der G-BA den Umfang der sogenannten Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser der Grundund Regelversorgung erweitert: Jetzt werden Häuser im ländlichen Bereich, die eine Abteilung für Kinderund Jugendmedizin vorhalten,…