Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
N.N. · Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement · 2020 · Heft 6 · S. 280 bis 280
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Apotheken sollen künftig mehr pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und dafür auch mehr Geld erhalten. Außerdem soll für gesetzlich Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten – unabhängig davon, ob diese über eine Apotheke vor Ort oder eine EU-Versandapotheke bezogen werden. Das sieht das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG) vor, das Ende Oktober vom Bundestag beschlossen wurde. Das Gesetz soll voraussichtlich im Dezember 2020 in Kraft treten und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die Apotheken vor Ort si…