CareLit Fachartikel
Heilpraktiker und Werbung: Diese rechtlichen Vorgaben gilt es zu beachten.
Jochner, M. · Naturheilpraxis · 2024 · Heft 2 · S. 51 bis 55
Dokument
308370
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Praxismarketing oder der Betrieb einer Website zählen heute zu den unabdingbaren Faktoren, um sich im Wettbewerb erfolgreich behaupten zu können. Heilpraktiker unterliegen zwar keinem Werbeverbot, aber sobald eine Angabe Gesundheitsbezug hat, müssen strenge gesetzliche Regeln eingehalten werden. Dies gilt für Publikationen auf der eigenen Website genauso, wie auch etwa für Annoncen, Flyer, Visitenkarten oder Praxisschilder. Auch Social-Media-Werbung fällt darunter.
Schlagworte
HEILPRAKTIKER
GESETZ
WETTBEWERB
ANGST
ARZNEIMITTEL
BEWERBUNG
KRANKHEIT
SICHERHEIT
BERUFSKLEIDUNG
Berufsordnung
Beurteilung
Deutschland
Ärzte
Angehörige
Anreize
Naturheilpraxis