CareLit Fachartikel

Heilpraktiker und Werbung: Diese rechtlichen Vorgaben gilt es zu beachten.

Jochner, M. · Naturheilpraxis · 2024 · Heft 2 · S. 51 bis 55

Dokument
308370
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Naturheilpraxis
Autor:innen
Jochner, M.
Ausgabe
Heft 2 / 2024
Jahrgang 25
Seiten
51 bis 55
Erschienen: 2024-02-22 01:14:55
ISSN
0177-6754
DOI

Zusammenfassung

Praxismarketing oder der Betrieb einer Website zählen heute zu den unabdingbaren Faktoren, um sich im Wettbewerb erfolgreich behaupten zu können. Heilpraktiker unterliegen zwar keinem Werbeverbot, aber sobald eine Angabe Gesundheitsbezug hat, müssen strenge gesetzliche Regeln eingehalten werden. Dies gilt für Publikationen auf der eigenen Website genauso, wie auch etwa für Annoncen, Flyer, Visitenkarten oder Praxisschilder. Auch Social-Media-Werbung fällt darunter.

Schlagworte

HEILPRAKTIKER GESETZ WETTBEWERB ANGST ARZNEIMITTEL BEWERBUNG KRANKHEIT SICHERHEIT BERUFSKLEIDUNG Berufsordnung Beurteilung Deutschland Ärzte Angehörige Anreize Naturheilpraxis