CareLit Fachartikel

Versetzung ins Ausland

N.N. · ErgoMed · 2024 · Heft 1 · S. 35

Dokument
308493
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ErgoMed
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 21
Seiten
35
Erschienen: 2024-02-22 01:14:55
ISSN
0170-2327
DOI

Zusammenfassung

Der Arbeitgeber kann aufgrund seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts den Arbeitnehmer anweisen, an einem Arbeitsort des Unternehmens im Ausland zu arbeiten, wenn nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder den Umständen nach konkludent etwas anderes vereinbart worden ist. § 106 GewO begrenzt das Weisungsrecht des Arbeitgebers insoweit nicht auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Die Ausübung des Weisungsrechts im Einzelfall unterliegt nach dieser Bestimmung allerdings einer Billigkeitskontrolle.

Schlagworte

GEWERKSCHAFT ARBEITSVERTRAG AUSLAND URTEIL ALTERNATIVE ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSPLATZ GESETZ PILOTEN ROM ITALIEN ES DEUTSCHLAND ErgoMed