CareLit Fachartikel
Versetzung ins Ausland
N.N. · ErgoMed · 2024 · Heft 1 · S. 35
Dokument
308493
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitgeber kann aufgrund seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts den Arbeitnehmer anweisen, an einem Arbeitsort des Unternehmens im Ausland zu arbeiten, wenn nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder den Umständen nach konkludent etwas anderes vereinbart worden ist. § 106 GewO begrenzt das Weisungsrecht des Arbeitgebers insoweit nicht auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Die Ausübung des Weisungsrechts im Einzelfall unterliegt nach dieser Bestimmung allerdings einer Billigkeitskontrolle.
Schlagworte
GEWERKSCHAFT
ARBEITSVERTRAG
AUSLAND
URTEIL
ALTERNATIVE
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSPLATZ
GESETZ
PILOTEN
ROM
ITALIEN
ES
DEUTSCHLAND
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