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Gut gemeint, aber Ziel verfehlt? Die neuen Vorschriften zur Schlussabwicklung des Betreuers – Teil 2

Ulrike Thielke · BtPrax · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 10

Dokument
308562
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Ulrike Thielke
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 10
Erschienen: 2024-02-22 01:14:55
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Im ersten Teil, der in der vorherigen Ausgabe der BtPrax erschienen ist, befasste sich die Autorin mit den allgemeinen Pflichten des Betreuers bei Beendigung des Betreuungsverhältnisses und den neuen Vorschriften zum Schlussbericht. In diesem Teil des Beitrags behandelt die Autorin die besonderen Vorschriften zur Schlussrechnungslegung bei Verwaltung von Vermögen des Betreuten, zieht ihr Fazit und stellt einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung vor. Dieser Vorschlag wurde von einer Gruppe von Rechtspflegern auf einer vom BGT durchgeführten Tagung im November 2023 in Hamburg erarbeitet.

Schlagworte

GERICHT BETREUUNG AUSGABEN EINNAHMEN VORSCHRIFTEN RECHT ZIEL EHRENAMTLICH BETREUUNGSRECHT Arbeit Beratung Gesetz Arbeitserleichterung BtPrax