CareLit Fachartikel

Zur Anhörung Schlagworte: Erfordernis einer erneuten persönlichen Anhörung vor Erweiterung des Aufgabenkreises

Dr. Mazur, S. · BtPrax · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 3

Dokument
308563
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Dr. Mazur, S.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 3
Erschienen: 2024-02-22 01:14:55
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. In einem Betreuungsverfahren darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind. Gleiches gilt, wenn das AG in verfahrensrechtlich ordnungsgemäßer Weise von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen konnte.

Schlagworte

UNTERBRINGUNG BETREUUNG ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG RECHT DEMENZ EINRICHTUNG EINWILLIGUNG GERICHT BtPrax