CareLit Fachartikel
Zur Anhörung Schlagworte: Erfordernis einer erneuten persönlichen Anhörung vor Erweiterung des Aufgabenkreises
Dr. Mazur, S. · BtPrax · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 3
Dokument
308563
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. In einem Betreuungsverfahren darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind. Gleiches gilt, wenn das AG in verfahrensrechtlich ordnungsgemäßer Weise von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen konnte.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
BETREUUNG
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
RECHT
DEMENZ
EINRICHTUNG
EINWILLIGUNG
GERICHT
BtPrax