Zur Beschwerde Stichworte: Beschwerdeberechtigung des Betroffenen
N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 3
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Ist der eine Unterbringung genehmigende Beschluss des AG durch weitere Verfahrensbeteiligte – etwa durch die gem. § 335 Abs. 1 FamFG im Interesse des Betroffenen beschwerdeberechtigten Personen oder durch den Verfahrenspfleger – zulässig mit der Beschwerde angefochten worden, ist der Betroffene zur Rechtswahrung nicht gehalten, selbst eine Beschwerde einzulegen; vielmehr kommt es dann im Rahmen der vom Rechtsbeschwerdegericht in formeller und materieller Hinsicht zu prüfenden Beschwerde des Beschwerdeführers allein auf dessen materielle Beschwerde an (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 227, 161 = BtPrax 202…