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Zur Vergütung Schlagworte: Keine Antragsbefugnis eines Betreuungsvereins auf Feststellung nach § 8 Abs. 3 VBVG.

Deinert, H. · BtPrax · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 6

Dokument
308565
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Deinert, H.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 6
Erschienen: 2024-02-22 01:14:55
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Ein Betreuungsverein ist nicht berechtigt, einen Antrag auf Feststellung der auf die Vergütung eines bei ihm beschäftigten beruflichen Betreuers oder einer bei ihm beschäftigten beruflichen Betreuerin anzuwendenden Vergütungstabelle zu stellen.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG AUSBILDUNG HOCHSCHULAUSBILDUNG PFLEGE REFORM BAYERN BETREUUNG RECHTSPRECHUNG WEITERBILDUNG Gesetz Arbeitsverhältnis Berufsausbildung Bescheinigung Betreuungsrecht BtPrax