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Zur Anhörung Schlagworte: Entbehrlichkeit der persönlichen Anhörung bei Unverhältnismäßigkeit der Vorführung

Dr. Mazur, S. · BtPrax · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 2

Dokument
308566
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Dr. Mazur, S.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 2
Erschienen: 2024-02-22 01:14:55
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Bei der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung darf das Betreuungsgericht grundsätzlich nur dann nach § 34 Abs. 3 FamFG verfahren, wenn alle zwanglosen Möglichkeiten, den Betroffenen anzuhören und sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, vergeblich ausgeschöpft sind und die gem. § 278 Abs. 5–7 FamFG zu Gebote stehende Vorführung des Betroffenen unverhältnismäßig ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3.11.2021 – XII ZB 215/21 = BtPrax 2022, 64).

Schlagworte

BETREUUNG ENTSCHEIDUNG GERICHT EINRICHTUNG GUTACHTEN KRANKE RECHT RECHTSPRECHUNG Anhörung Betroffenen Famfg Persönlichen Vorführung Btprax Verfahren Anzuhören