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Nochmals zur Registrierung Schlagworte: Keine Registrierung von Bestandsbetreuern bei Uungeeignetheit

Dr. Mazur, S. · BtPrax · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 3

Dokument
308570
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Dr. Mazur, S.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 3
Erschienen: 2024-02-22 01:14:55
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Im Einzelfall ist kein Anordnungsgrund für eine „Bestandsbetreuerin“ ersichtlich, um eine sofortige Registrierung im einstweiligen Rechtsschutz durchzusetzen, da die vorläufige Registrierung nach § 32 Abs. 1 Satz 6 BtOG eine hinreichende Sicherheit bietet.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG BREMEN NORM GERICHT RECHT RECHTSPRECHUNG SICHERHEIT Registrierung Antragstellerin Antragsgegnerin Btprax Einen Eignung Vorläufige Eilantrag Betreuungsrechtliche