CareLit Fachartikel
Nochmals zur Registrierung Schlagworte: Keine Registrierung von Bestandsbetreuern bei Uungeeignetheit
Dr. Mazur, S. · BtPrax · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 3
Dokument
308570
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Im Einzelfall ist kein Anordnungsgrund für eine „Bestandsbetreuerin“ ersichtlich, um eine sofortige Registrierung im einstweiligen Rechtsschutz durchzusetzen, da die vorläufige Registrierung nach § 32 Abs. 1 Satz 6 BtOG eine hinreichende Sicherheit bietet.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
BREMEN
NORM
GERICHT
RECHT
RECHTSPRECHUNG
SICHERHEIT
Registrierung
Antragstellerin
Antragsgegnerin
Btprax
Einen
Eignung
Vorläufige
Eilantrag
Betreuungsrechtliche