CareLit Fachartikel
Zur Anhörung Schlagworte: Zwingende erneute Anhörung nach ergänzenden Gutachten
Dr. Mazur, S. · BtPrax · 2024 · Heft 1 · S. 1
Dokument
308572
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Es besteht eine grundsätzliche Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen auch im Beschwerdeverfahren. Davon kann ausnahmsweise nur dann abgesehen werden, wenn die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
BETREUUNGSRECHT
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
VERLETZUNG
Ärzte
BtPrax