CareLit Fachartikel
Zum Kostenerstattung Stichworte: Keine Kostenerstattung des Betreuers bei Beratungsfehler der Behörde
N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 1 · S. 1
Dokument
308573
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die von § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB XII vorausgesetzte Kausalität des Verhaltens für die Bedürftigkeit bzw. Leistungspflicht kann aufgrund eines Beratungsfehlers der Behörde entfallen. Sie entfällt, wenn die Behörde beratungsfehlerhaft gehandelt hat und nach wertender Abwägung zwischen dem Verhalten (hier: Unterlassen) des Hilfebedürftigen oder Dritten und dem Beratungsfehler sowie ggf. weiteren Ursachen das Verhalten des Hilfebedürftigen oder Dritten nicht als wesentlich ursächlich angesehen werden kann.
Schlagworte
URTEIL
KOSTEN
PFLEGE
PFLEGEVERSICHERUNG
RECHTSPRECHUNG
SOZIALHILFE
BtPrax