CareLit Fachartikel

Zum Kostenerstattung Stichworte: Keine Kostenerstattung des Betreuers bei Beratungsfehler der Behörde

N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 1 · S. 1

Dokument
308573
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 33
Seiten
1
Erschienen: 2024-02-22 01:14:55
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die von § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB XII vorausgesetzte Kausalität des Verhaltens für die Bedürftigkeit bzw. Leistungspflicht kann aufgrund eines Beratungsfehlers der Behörde entfallen. Sie entfällt, wenn die Behörde beratungsfehlerhaft gehandelt hat und nach wertender Abwägung zwischen dem Verhalten (hier: Unterlassen) des Hilfebedürftigen oder Dritten und dem Beratungsfehler sowie ggf. weiteren Ursachen das Verhalten des Hilfebedürftigen oder Dritten nicht als wesentlich ursächlich angesehen werden kann.

Schlagworte

URTEIL KOSTEN PFLEGE PFLEGEVERSICHERUNG RECHTSPRECHUNG SOZIALHILFE BtPrax