CareLit Fachartikel
Zur Rechtsbeschwerde und zur Anhörung Schlagworte: Betroffener ist zu allen Erkenntnissen des Gerichts anzuhören.
Dr. Mazur, S. · BtPrax · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 2
Dokument
308581
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Eine Rechtsbeschwerde des Betroffenen ist auch dann zulässig, wenn die Erstbeschwerde nur durch den Verfahrenspfleger eingelegt worden ist.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
RECHT
GUTACHTEN
RECHTSPRECHUNG
Ärzte
Betreuungsrecht
BtPrax