CareLit Fachartikel

Zur Rechtsbeschwerde und zur Anhörung Schlagworte: Betroffener ist zu allen Erkenntnissen des Gerichts anzuhören.

Dr. Mazur, S. · BtPrax · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 2

Dokument
308581
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Dr. Mazur, S.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 2
Erschienen: 2024-02-22 01:14:55
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Eine Rechtsbeschwerde des Betroffenen ist auch dann zulässig, wenn die Erstbeschwerde nur durch den Verfahrenspfleger eingelegt worden ist.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG GERICHT RECHT GUTACHTEN RECHTSPRECHUNG Ärzte Betreuungsrecht BtPrax