Überwachung von Einrichtungen des Gesundheitswesens durch die Gesundheitsämter - Vorgehen in NRW
Daniels-Haardt, I.; Kämmerer, R. · Krankenhaushygiene up2date · 2007 · Heft 1 · S. 69 bis 84
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die infektionshygienische Überwachung durch das Gesundheitsamt dient dem Ziel, Patienten, Personal und Gemeinschaft vor vermeidbaren Infektionen zu schützen. Sie erfolgt im rechtlich vorgegebenen Rahmen (IfSG, Gesundheitsdienstgesetze) als fachlicher Dialog zwischen Öffentlichem Gesundheitsdienst und Krankenhaus. Die „Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention” dient dabei als Verständigungsgrundlage und wird um den aktuellen Stand des Wissens ergänzt. Die Überwachung erfolgt auf der Grundlage eines systematischen Überwachungskonzepts. Nach Risikoanalyse und Priorisierung unter infektionspräventi…