Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe - ABAS
Förster, G. · Krankenhaushygiene up2date · 2008 · Heft 2 · S. 121 bis 142
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der ABAS mit seinen Gremien untersetzt die Biostoffverordnung. Der Unterausschuss 3 (UA 3) untersetzt für sein Aufgabengebiet „Arbeitsmedizin” die Biostoffverordnung und die Gefahrstoffverordnung. Das ist ein Novum. Die Untersetzung zweier Verordnungen durch ein Gremium schafft Systematik, Konformität, Rechtsvereinfachung und spart Kosten/Zeit. Soweit möglich nutzt der UA 3 die Option, sehr konkrete Vorgaben in die Technischen Regeln (TRBA und TRBS) zu schreiben. Dies vereinfacht den Zugang für den Arbeitgeber und liefert direkte Handlungsanweisungen und Empfehlungen. Die Technischen Regeln können branchenspezif…