Empfehlungen der „Richtlinie”– was mache ich anders?
Ines Kappstein · Krankenhaushygiene up2date · 2009 · Heft 4 · S. 281 bis 297
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kernaussagen Die KRINKO ist gemäß § 23 IfSG eine unabhängige Expertenkommission, die das RKI in seiner Fachexpertise unterstützen soll. Sie erarbeitet wissenschaftlich fundierte Empfehlungen zur Prävention von nosokomialen Infektionen. Diese Empfehlungen kann man übernehmen oder auch nicht. Sowohl diejenigen, die die Empfehlungen erarbeiten, als auch diejenigen, die davon abweichen, sollten solide begründen können, warum sie so handeln. Expertenempfehlungen wie die der KRINKO können bei gerichtlichen Auseinandersetzungen eine wichtige Rolle spielen. Bisher gab es jedoch trotz gegenteiliger Behauptungen noch kein…