CareLit Fachartikel

Was darf bei MRE ohne Einwilligung des Patienten offengelegt werden: Nur Maßnahmen oder auch Diagnosen?

Günther-Aschenbrenner, M. · Krankenhaushygiene up2date · 2014 · Heft 2 · S. 78 bis 81

Dokument
309058
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaushygiene up2date
Autor:innen
Günther-Aschenbrenner, M.
Ausgabe
Heft 2 / 2014
Jahrgang 09
Seiten
78 bis 81
Erschienen: 2014-06-17 13:00:00
ISSN
1862-5797

Zusammenfassung

Wird ein Patient, der an einem multiresistenten Erreger erkrankt ist, von einem Krankenhaus in ein Pflegeheim verlegt, nach Hause entlassen und zur Weiterbehandlung an den Hausarzt verwiesen oder mit dem Krankentransport in ein anderes Krankenhaus gebracht, werden diese Personen bzw. Einrichtungen meist vorab über die Infektion oder Kolonisation des Patienten mit dem multiresistenten Erreger informiert, um im Einzelfall geeignete hygienische Schutzmaßnahmen, wie z. B. das Tragen von Handschuhen oder Mundschutz, treffen zu können. Dieser sogenannte „sektorübergreifende Informationsaustausch“ stellt einen Konflikt…

Schlagworte

ERREGER KRANKENHAUS GESUNDHEIT HAUSARZT INFEKTION KONFLIKT PFLEGEHEIM KRANKENTRANSPORT PERSONEN PATIENTEN TRAGEN LITERATUR Krankenhaushygiene up2date