Aufbereitung von Medizinprodukten: rechtliche Anforderungen
Geistberger, P. · Krankenhaushygiene up2date · 2015 · Heft 2 · S. 137 bis 151
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Vorgaben der RKI-BfArM-Empfehlung gelten für den ambulanten und den stationären Bereich gleichermaßen. Es können sich jedoch Unterschiede in den Fortbildungsbedarfen aufgrund des konkret angebotenen (und aufzubereitenden) medizinischen Leistungsspektrums ergeben. Die notwendige Qualifizierung und damit der Nachweis der Sachkenntnis kann derzeit nur durch Sachkunde- und Fachkunde-Lehrgänge erlangt werden, da eine eigene Berufsausbildung für mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraute Personen fehlt. Der Mindestumfang der nachzuweisenden Sachkenntnis wird durch die RKI-BfArM-Empfehlung bestimmt. Die Aus…