CareLit Fachartikel
Rechtssicherheit bei der Datenerhebung im Rahmen des impfpräventiven Infektionsschutzes durch § 23a Infektionsschutzgesetz?
André Schiepel · Krankenhaushygiene up2date · 2016 · Heft 3 · S. 221 bis 223
Dokument
309077
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber hat mit § 23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Datenerhebung zum Impfstatus von Beschäftigten gestattet. Die folgende Darstellung soll einen Überblick über die Inhalte der Vorschrift und mögliche Auswirkungen geben.
Schlagworte
INFEKTIONSSCHUTZGESETZ
Krankenhaushygiene up2date