CareLit Fachartikel
Rechtssicherheit bei der Datenerhebung im Rahmen des impfpräventiven Infektionsschutzes durch § 23a Infektionsschutzgesetz?
André Schiepel · Krankenhaushygiene up2date · 2016 · Heft 3 · S. 221 bis 223
Dokument
309077
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber hat mit § 23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Datenerhebung zum Impfstatus von Beschäftigten gestattet. Die folgende Darstellung soll einen Überblick über die Inhalte der Vorschrift und mögliche Auswirkungen geben.
Schlagworte
INFEKTIONSSCHUTZGESETZ
Datenerhebung
Impfstatus
Beschäftigten
Einen
Überblick
Inhalte
Vorschrift
Auswirkungen
Impfpräventiven
Gesetzgeber
Gestattet
Krankenhaushygiene up2date