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N.N. · top eins · 2023 · Heft 4 · S. 6

Dokument
309380
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
top eins
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2023
Jahrgang 5
Seiten
6
Erschienen: 2024-02-22 02:39:25
ISSN
DOI

Zusammenfassung

Das Hinweisgeberschutzgesetz betrifft alle Unternehmen und Einrichtungen ab 50 Beschäftigten. Spätestens ab 17. Dezember benötigen sie ein sicheres internes Meldesystem. Führungskräfte sollten ihre Beschäftigten auf die Möglichkeiten hinweisen, wie sie Missstände melden können.

Schlagworte

UNTERNEHMEN GESETZ MITBESTIMMUNG ORGANISATION RECHT RISIKO ZEIT PERSONEN DEUTSCHLAND ES top eins