CareLit Fachartikel
Offen für Hinweise
N.N. · top eins · 2023 · Heft 4 · S. 6
Dokument
309380
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Hinweisgeberschutzgesetz betrifft alle Unternehmen und Einrichtungen ab 50 Beschäftigten. Spätestens ab 17. Dezember benötigen sie ein sicheres internes Meldesystem. Führungskräfte sollten ihre Beschäftigten auf die Möglichkeiten hinweisen, wie sie Missstände melden können.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
GESETZ
MITBESTIMMUNG
ORGANISATION
RECHT
RISIKO
ZEIT
PERSONEN
DEUTSCHLAND
ES
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