Neues zur Umsatzsteuer
N.N. · B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport · 2018 · Heft 2 · S. 98 bis 99
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einleitung Die Umsatzsteuer ist nach wie vor ein Thema, das Sportund Bewegungstherapeuten beschäftigt. Grundsätzlich sind alle Leistungen, die ein Unternehmer gegen Entgelt erbringt, umsatzsteuerpflichtig. Der Gesetzgeber spricht insoweit von steuerbaren Umsätzen. Eine Ausnahme besteht in Kleinbetrieben. Diese sind dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Umsatz des Vorjahres 17. 500, 00 € nicht überstiegen hat und der Umsatz des laufenden Kalenderjahres voraussichtlich 50. 000, 00 € nicht übersteigen wird. Weiterhin muss ein Unternehmer dann keine Umsatzsteuer entrichten, wenn Befreiungstatbestände gegeben s…