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Weimer, T. · Im OP · 2023 · Heft 3 · S. 109 bis 109

Dokument
309749
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Im OP
Autor:innen
Weimer, T.
Ausgabe
Heft 3 / 2023
Jahrgang 13
Seiten
109 bis 109
Erschienen: 2023-04-20 13:00:00
ISSN
1611-7905

Zusammenfassung

Ab dem 01.01.2023 werden Eheleute kraft Gesetzes (§ 1358 BGB n. F.) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“, d. h. auch für Therapieentscheidungen nahe dem Lebensende. Einer vorausgehenden Bevollmächtigung von Patientenseite (Gesundheitsvollmacht) bedarf es dann nicht mehr zwingend. Um den Missbrauch dieses Notvertretungsrechts des Ehemenschen zu vermeiden, wurden bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Der Teufel steckt aber bekanntlich im Detail. Voraussetzung ist, dass die vertretene Eheperson aufgrund Bewusstlosigkeit oder Krankheit ihre Angelegenheiten der Gesundheitssor…

Schlagworte

BETREUUNG KRANKHEIT WAHRNEHMUNG EHELEUTE PERSONEN UNSICHERHEIT Im OP