Liebe Kolleg*innen, liebe Mitglieder,
Maier, M. · Im OP · 2023 · Heft 5 · S. 258 bis 258
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
wir möchten Ihnen eine wichtige Neuigkeit bezüglich der Ausbildung von ATA/OTA mitteilen. Gemäß ATA-OTA-Gesetz § 38 Absatz 1 k ist es nicht erforderlich, einen Fachkundekurs für die Arbeit in der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) zu absolvieren, da ausgebildete ATA/OTA nach ihrer Ausbildung in der Lage sind, das „Aufbereiten von Medizinprodukten und medizinischen Geräten“ eigenständig durchzuführen. ATA/OTA sind daher der erste und bisher einzige staatlich anerkannte Ausbildungsberuf für die Tätigkeit in einer Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (auch bekannt als ZSVA beziehungsweise zentrale…