Tipps · Trends
N.N. · Im OP · 2023 · Heft 5 · S. 212 bis 213
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) sind seit 2020 bestimmte Aufgaben des pflegerischen Versorgungsprozesses dem Pflegefachpersonal vorbehalten. Das heißt, diese Aufgaben dürfen nur noch von Personen ausgeübt werden, die über eine abgeschlossene Qualifikation als Pflegefachperson verfügen. In der Praxis wirft diese Regelung allerdings noch viele Fragen auf. Daher startet das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. (DIP) das Projekt „Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus“ (VAPiK). An VAPiK, das bundesweit umgesetzt wird, sind Mitarbeiten…