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II. Allgemeines Arbeitsrecht Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 10

Dokument
310214
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 10
Erschienen: 2024-02-26 02:04:47
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Für das Vorliegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist eine ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das gesetzlich ausdrücklich vorgesehene und insoweit wichtigste Beweismittel. Daher kann der Arbeitnehmer den Beweis krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit in der Regel durch die Vorlage einer solchen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung iSd. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG führen (Rn. 12). 2. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (sh. § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V) ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Parteien des Arbeitsverhältnisses nicht verbindlich. Dennoch könn…

Schlagworte

SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER RECHT BEURTEILUNG RICHTLINIE KODIERUNG KRANKENKASSE Bescheinigung Arbeitsleistung Arbeitsrecht Arbeitsverhältnis Bursitis Arbeit Ärzte