II. Allgemeines Arbeitsrecht Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Für das Vorliegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist eine ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das gesetzlich ausdrücklich vorgesehene und insoweit wichtigste Beweismittel. Daher kann der Arbeitnehmer den Beweis krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit in der Regel durch die Vorlage einer solchen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung iSd. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG führen (Rn. 12). 2. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (sh. § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V) ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Parteien des Arbeitsverhältnisses nicht verbindlich. Dennoch könn…