CareLit Fachartikel
Befristungsabrede – Schriftformerfordernis – Zeitpunkt des Vertragsbeginns
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 8
Dokument
310218
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Auf einen in den Vorinstanzen begangenen Besetzungsverstoß kann die Revision nur gestützt werden, wenn auch das Berufungsurteil mit diesem Verfahrensmangel behaftet ist (Rn. 10). 2. Bei einem kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrag ist es für die Wahrung des Schriftformgebots nach § 14 Abs. 4 TzBfG nicht erforderlich, dass neben dem schriftlich benannten Beendigungsdatum das Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses schriftlich festgehalten ist (Rn. 26).
Schlagworte
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
ARBEITSVERTRAG
ENTSCHEIDUNG
RECHT
ARBEITNEHMER
AUFNAHME
EINSTELLUNG
VEREINBARUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
ES
ZIELE
VERSTÄNDNIS
RICHTLINIE