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Befristungsabrede – Schriftformerfordernis – Zeitpunkt des Vertragsbeginns

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 8

Dokument
310218
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 8
Erschienen: 2024-02-26 02:05:22
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Auf einen in den Vorinstanzen begangenen Besetzungsverstoß kann die Revision nur gestützt werden, wenn auch das Berufungsurteil mit diesem Verfahrensmangel behaftet ist (Rn. 10). 2. Bei einem kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrag ist es für die Wahrung des Schriftformgebots nach § 14 Abs. 4 TzBfG nicht erforderlich, dass neben dem schriftlich benannten Beendigungsdatum das Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses schriftlich festgehalten ist (Rn. 26).

Schlagworte

SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ARBEITSVERTRAG ENTSCHEIDUNG RECHT ARBEITNEHMER AUFNAHME EINSTELLUNG VEREINBARUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN ES ZIELE VERSTÄNDNIS RICHTLINIE