Eingruppierung – Überleitung in die neue Entgeltordnung – Antragserfordernis – Frist für Höhergruppierungsantrag – Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Die Überleitung von Beschäftigten in die neue Entgeltordnung, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem Inkrafttreten der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA am 1. Januar 2017 bestand, erfolgte grundsätzlich ohne Überprüfung und Neufeststellung der Eingruppierung unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe (Rn. 15). 2. Bei unveränderter Tätigkeit eines über den 31. Dezember 2016 hinaus Beschäftigten kommt eine Eingruppierung nach den §§ 12, 13 TVöD/VKA iVm. der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA nur in Betracht, wenn sich für ihn auf Grundlage der neuen Entgeltordnung e…