CareLit Fachartikel

Eingruppierung – Überleitung in die neue Entgeltordnung – Antragserfordernis – Frist für Höhergruppierungsantrag – Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 12

Dokument
310224
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 12
Erschienen: 2024-02-26 02:05:22
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Die Überleitung von Beschäftigten in die neue Entgeltordnung, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem Inkrafttreten der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA am 1. Januar 2017 bestand, erfolgte grundsätzlich ohne Überprüfung und Neufeststellung der Eingruppierung unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe (Rn. 15). 2. Bei unveränderter Tätigkeit eines über den 31. Dezember 2016 hinaus Beschäftigten kommt eine Eingruppierung nach den §§ 12, 13 TVöD/VKA iVm. der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA nur in Betracht, wenn sich für ihn auf Grundlage der neuen Entgeltordnung e…

Schlagworte

EINGRUPPIERUNG SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ARBEITGEBER BAT ENTSCHEIDUNG ANPASSUNG ARBEITNEHMER URTEIL Arbeitsverhältnis Zeitschrift für Tarifrecht