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Direktionsrecht des Arbeitgebers – Annahmeverzugsvergütung – Schadensersatz wegen verspäteter Mitteilung des Dienstes – Entfernung einer Abmahnung

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 2 · S. 1 bis 18

Dokument
310225
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2024
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 18
Erschienen: 2024-02-26 02:21:19
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Ist der Arbeitgeber nach den betrieblichen Regeln berechtigt, die Arbeitsleistung für den darauffolgenden Tag hinsichtlich Zeit und Ort zu konkretisieren, besteht für den Arbeitnehmer eine Nebenpflicht aus dem Vertragsverhältnis, die per SMS mitgeteilte Weisung zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn diese den Arbeitnehmer in seiner Freizeit erreicht (Rn. 42 ff.). 2. Die Kenntnisnahme einer solchen Weisung in der Freizeit stellt keine Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinne dar (Rn. 48 ff.).

Schlagworte

ARBEITNEHMER SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ARBEITGEBER ARBEITSZEIT ZEIT ABMAHNUNG RICHTLINIE DIENSTPLAN Arbeitsleistung Arbeit Arbeitsverhältnis Arbeitsrecht Zeitschrift für Tarifrecht