CareLit Fachartikel
Direktionsrecht des Arbeitgebers – Annahmeverzugsvergütung – Schadensersatz wegen verspäteter Mitteilung des Dienstes – Entfernung einer Abmahnung
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 2 · S. 1 bis 18
Dokument
310225
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Ist der Arbeitgeber nach den betrieblichen Regeln berechtigt, die Arbeitsleistung für den darauffolgenden Tag hinsichtlich Zeit und Ort zu konkretisieren, besteht für den Arbeitnehmer eine Nebenpflicht aus dem Vertragsverhältnis, die per SMS mitgeteilte Weisung zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn diese den Arbeitnehmer in seiner Freizeit erreicht (Rn. 42 ff.). 2. Die Kenntnisnahme einer solchen Weisung in der Freizeit stellt keine Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinne dar (Rn. 48 ff.).
Schlagworte
ARBEITNEHMER
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
ZEIT
ABMAHNUNG
RICHTLINIE
DIENSTPLAN
Arbeitsleistung
Arbeit
Arbeitsverhältnis
Arbeitsrecht
Zeitschrift für Tarifrecht