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Arbeit auf Abruf – Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit – ergänzende Vertragsauslegung – Annahmeverzug

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 2 · S. 1 bis 9

Dokument
310226
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2024
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 9
Erschienen: 2024-02-26 02:21:19
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Arbeit auf Abruf entgegen § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG eine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Vereinbarung einer Arbeit auf Abruf. In diesem Fall gilt kraft Gesetzes nach § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart (Rn. 22). 2. Die Vereinbarung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit kann auch konkludent erfolgen. Dafür reicht aber in der Regel das bloße Abrufverhalten des Arbeitgebers in einem bestimmten Zeitraum nicht aus. Diesem allein kommt…

Schlagworte

ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER VEREINBARUNG ARBEITGEBER SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ZEIT LEISTUNG RECHTSPRECHUNG Arbeitsleistung Arbeit Arbeitsverhältnis Betrug Arbeitsrecht Zeitschrift für Tarifrecht