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Private Chatgruppe – menschenverachtende und beleidigende Äußerungen in Bezug auf Vorgesetzte und Arbeitskollegen – außerordentliche Kündigung – Zustimmung des Integrationsamtes z…

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 2 · S. 1 bis 2

Dokument
310229
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2024
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 2
Erschienen: 2024-02-26 02:21:19
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Die Einhaltung der Frist des § 174 Abs. 2 SGB IX ist allein vom Integrationsamt bzw. im Falle einer Anfechtung der Entscheidung von den Verwaltungsgerichten zu prüfen. Liegt eine Zustimmung zur Kündigung vor, haben die Arbeitsgerichte dies ihren Entscheidungen zugrunde zu legen. Das gilt sowohl für ausdrückliche Entscheidungen des Integrationsamts nach § 174 Abs. 3 Satz 1 SGB IX als auch für die Zustimmungsfiktion des § 174 Abs. 3 Satz 2 SGB IX (Rn. 15). 2. Die durch das Integrationsamt einmal erteilte Zustimmung zur Kündigung entfaltet – vorbehaltlich ihrer Nichtigkeit – so lange Wirksamke…

Schlagworte

SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ENTSCHEIDUNG URTEIL VORGESETZTE ARBEITSRECHT NIEDERSACHSEN RECHT RECHTSPRECHUNG Zeitschrift für Tarifrecht