Verbot des Tragens sichtbarer Zeichen weltanschaulicher/religiöser Überzeugungen am Arbeitsplatz – neutrales Verwaltungsumfeld
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 2 · S. 1 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz Entscheidungsformel Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass eine interne Regel einer Gemeindeverwaltung, die es deren Personal allgemein und undifferenziert verbietet, am Arbeitsplatz sichtbare Zeichen zu tragen, die u. a. weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, damit gerechtfertigt werden kann, dass die Gemeindeverwaltung unter Berücksichtigung ihres spezifischen Kontexts ein vollständig neutrales Verw…