Abberufung als Betriebsratsbeauftragter für Abfall – Direktionsrecht – Billigkeitskontrolle
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 2 · S. 1 bis 9
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Bestellt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis zum Funktionsbeauftragten – hier zum Betriebsbeauftragten für Abfall –, wird regelmäßig der Arbeitsvertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen um die mit diesem Amt verbundenen Aufgaben erweitert. Das für diese Änderung und Anpassung des Arbeitsvertrags erforderliche Einverständnis des Arbeitnehmers kann (konkludent) durch die Übernahme der entsprechenden Tätigkeit erklärt werden, mit der der Arbeitnehmer auch seiner Bestellung durch den Arbeitgeber zustimmt (Rn. 17). 2. Die in § 60 Abs. 3 KrWG iVm. § 55 BIm…