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TRBA 250: Beschäftigte schulen und für besondere Arbeitsbereiche Vorsorge leisten

N.N. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2009 · Heft 6 · S. 52 bis 54

Dokument
310587
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2009
Jahrgang 3
Seiten
52 bis 54
Erschienen: 2009-01-12 13:00:00
ISSN
1862-2267

Zusammenfassung

Die TRBA 250 berücksichtigen neben dem Arbeitsschutz für die Beschäftigten auch Maßnahmen zum Schutz der Patienten. Sie sorgen im Interesse der Beschäftigten im Gesundheitswesen dafür, dass für die spezifischen Tätigkeiten, bei denen sie mit biologischen Arbeitsstoffen Kontakt haben, spezifische Schutzmaßnahmen getroffen werden. Diese können baulich-technischer, organisatorischer, hygienischer oder persönlicher Art sein. Sie dienen vor allem dazu, Infektionsrisiken zu vermindern. Die TRBA regeln neben dem Anwendungsbereich auch die Gefährdungs- bzw. Risikogruppen sowie die zu berücksichtigen Schutzstufen und Sch…

Schlagworte

ARBEITSSCHUTZ DESINFEKTION GESUNDHEITSWESEN KRANKENHAUSHYGIENE LESEN RICHTLINIE Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift