CareLit Fachartikel

Rechnungen in der Heilpraktikerpraxis richtig stellen und so Ärger vermeiden

N.N. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2009 · Heft 1 · S. 55 bis 56

Dokument
310601
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 4
Seiten
55 bis 56
Erschienen: 2009-02-24 13:00:00
ISSN
1862-2267

Zusammenfassung

Fehlerhaft ausgefertigte Rechungen führen immer wieder zu Auseinandersetzungen. Seltener mit dem Patienten, wenn z. B. fälschlich eine Diagnose auf der Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt steht. Häufiger aber reklamiert ein Patient, weil die Privatkasse oder Beihilfe nicht oder nur sehr wenig erstatten. Welche Rechnungsart Sie wann stellen und welche Punkte darin erscheinen müssen, lesen Sie hier. Rechung - Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt - Rechung zur Vorlage bei PKV oder Beihilfe - Rechung in der Naturheilpraxis - Heilpraktikerrechung - Quittung - GebüH - Beihilfe - Institutsrechung - Sanatoriumsrechnung

Schlagworte

LESEN Ärger Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift