Rund um die Praxis
Ulusal, S. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2011 · Heft 2 · S. 52 bis 54
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schädigen Heilpraktiker bei ihrer Arbeit einen Patienten, kann er sie dafür haftbar machen. Um das Haftungsrisiko möglichst gering zu halten, sollten Patienten so aufklärt werden, dass es den rechtlichen Anforderungen entspricht, und die Behandlung sollte "lege artis" auch im eigenen Interesse sorgfältig dokumentiert werden. Die Rechtsanwältin Suzan Ulusal erklärt die wichtigsten Details, die Heilpraktiker zu diesem Thema wissen sollten. Einwilligung - Aufklärung - Selbstbestimmungsaufklärung - Mutmaßliche Einwilligung - Dokumentation der Aufklärung - Fachgerechte Behandlung